...gemäß DIN 14676.
In den vergangenen Jahren haben viele Bundesländer ihre Landesbauordnungen insoweit ergänzt, dass die Aus- und Nachrüstung von Wohngebäuden und Gebäuden mit wohnungsähnlicher Nutzung mit Rauchwarnmeldern gesetzlich bindend ist.
Seit dem Jahr 2000 setzt sich das Forum Brandrauchprävention e.V. nicht nur für die Ausstattung aller Haushalte mit Rauchmeldern, sondern auch für die Förderung von Qualitätsstandards ein.
Wegweisend für höhere Sicherheitsstandards von Geräten für den Langzeiteinsatz wurde bereits 2011 das Qualitätsmerkmal „Q“ eingeführt.
Die novellierte Anwendungsnorm DIN 14676, die im Herbst 2012 veröffentlicht wurde, sieht auch für die Projektierung, Installation und Instandhaltung eine „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ vor. Dank des zertifizierten Fachwissens wird diese Fachkraft für ein Höchstmaß an Sicherheit auf einer einheitlichen, normativen Grundlage sorgen.